Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1969, 798
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1969, Seite: 798
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1969, 798:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom02.01.1969
- 15 W 490/68 -
Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung nur bei bestehenden wirklichen Zweifeln hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers
Möchte der Alleinerbe das Grundbuch berichtigen lassen, so genügt grundsätzlich die Vorlage einer letztwilligen Verfügung sowie die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung. Die Vorlage eines Erbscheins kann vom Grundbuchamt nur dann verlangt werden, wenn wirkliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. Die bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1969, 798 wird teils auch als „NJW 69, 798“, „NJW 1969, S. 798“ oder „NJW 69, S. 798“ zitiert.