Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2023, 1432
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2023, Seite: 1432
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2023, 1432:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom08.01.2023
- VIII ZR 234/22 -
BGH: Vorsätzlich oder leichtfertig falsche Strafanzeige eines Mieters gegen geschäftsführenden Gesellschafter der Vermieterin kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Erstattet ein Wohnungsmieter vorsätzlich oder leichtfertig eine falsche Strafanzeige, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die Strafanzeige eine im Kern zutreffende Sachverhaltsschilderung enthält. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2023, 1432 wird teils auch als „NJW-RR 23, 1432“, „NJW-RR 2023, S. 1432“ oder „NJW-RR 23, S. 1432“ zitiert.