Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 788
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 788
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 788:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom02.03.2017
- 8 U 152/15 -
Mit Bauüberwachung beauftragter Architekt muss Spiegelverkehrtheit eines Bauplans erkennen
Wird einem mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt von seinem Auftraggeber ein Bauplan übergeben, der die vorgesehene Produktionsrichtung spiegelverkehrt wiedergibt, muss er dies erkennen. Andernfalls haftet er auf Schadensersatz wegen Verletzung der Bauüberwachungspflicht. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein Mitverschulden von mindestens 50 % anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 788 wird teils auch als „NJW-RR 17, 788“, „NJW-RR 2017, S. 788“ oder „NJW-RR 17, S. 788“ zitiert.