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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2014, 206

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 206

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 206:

Landgericht Bremen, Urteil vom21.06.2013
- 4 S 89/12 -

Fitnes­sstudio­vertrag darf bei Verstoß gegen das Kopftuchverbot gekündigt werden

Sehen die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen eines Fitnesstudios vor, dass das Tragen jeglicher Kopfbedeckungen untersagt ist, darf der Fitnes­studio­betreiber einen Vertrag auch dann kündigen, wenn ein Kunde aus religiösen Gründen das Kopftuch nicht ablegen möchte. Eine Schadenersatz verpflichtende Diskriminierung ist dem Betreiber dabei nicht vorzuwerfen, da das Kopftuchverbot keinen religiösen Hintergrund hat, sondern der Verhinderung einer konkreten Gefahr für Teilnehmer des Fitnessstudios dient. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 206 wird teils auch als „NJW-RR 14, 206“, „NJW-RR 2014, S. 206“ oder „NJW-RR 14, S. 206“ zitiert.



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