Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2005, 466
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2005, Seite: 466
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2005, 466:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom02.12.2004
- 2 U 2712/04 -
Erhobener Mittelfinger: Unfallverursachung nach Zur-Rede-Stellen-Wollen wegen Zeigen eines Mittelfingers
Wer sein Fahrzeug unerwartet im fließenden Verkehr abbremst und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, führt diesen vorsätzlich herbei. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss daher nicht für die Unfallfolgen einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2005, 466 wird teils auch als „NJW-RR 05, 466“, „NJW-RR 2005, S. 466“ oder „NJW-RR 05, S. 466“ zitiert.