wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1990, 317

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 317

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 317:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom17.11.1989
- 32 C 3459/89-19 -

Keine Haftung des Reiseveranstalters für Verletzung aufgrund aufspringendem Hotelfenster

Kommt ein Urlauber aufgrund eines aufspringenden Fensters zu Schaden, haftet der Reiseveranstalter nur dann dafür, wenn das Aufspringen auf einen Mangel zurückzuführen ist. Nur in einem solchen Fall kann dem Reiseveranstalter eine Verletzung der Überwachungspflicht angelastet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 1990, 317 wird teils auch als „NJW-RR 90, 317“, „NJW-RR 1990, S. 317“ oder „NJW-RR 90, S. 317“ zitiert.