Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1989, 798
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1989, Seite: 798
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1989, 798:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom16.08.1988
- 4 U 232/87 -
Versicherungsschutz nach Wasserschaden: Nichtverschließen des Wasserhahns während mehrwöchiger Urlaubsreise ist grob fahrlässig
Kommt es zu einem Wasserschaden, weil der unter Druck stehende Wasserschlauch zum Geschirrspüler platzt, so besteht dann kein Versicherungsschutz, wenn während einer mehrwöchigen Urlaubsreise nicht der Wasserhahn verschlossen wird. Ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu werten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1989, 798 wird teils auch als „NJW-RR 89, 798“, „NJW-RR 1989, S. 798“ oder „NJW-RR 89, S. 798“ zitiert.