Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2008, 131
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2008, Seite: 131
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2008, 131:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.11.2007
- VIII ZR 340/06 -
BGH zur Tierhaltung in Mietwohnungen
Eine mietvertragliche Klausel, die vorschreibt, dass "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters" bedarf, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie auch die Haltung unproblematischer Kleintiere (Hamster, Schildkröten), die z.B. in einem geschlossenen Behältnis gehalten werden, untersagt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2008, 131 wird teils auch als „MietRB 08, 131“, „MietRB 2008, S. 131“ oder „MietRB 08, S. 131“ zitiert.