Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MM 1985, 277
Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM),
Jahrgang: 1985, Seite: 277
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MM 1985, 277:
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom19.08.1985
- 6 C 360/85 -
Mieter darf Rankgitter an Balkonseitenwand anbringen
Das Anbringen eines Rankgitters an der Balkonseitenwand stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter darf daher nicht die Beseitigung des Gitters verlangen oder die Anbringung von seiner Zustimmung abhängig machen. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MM 1985, 277 wird teils auch als „MM 85, 277“, „MM 1985, S. 277“ oder „MM 85, S. 277“ zitiert.