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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2008, 591

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2008, Seite: 591

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2008, 591:

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom12.03.2008
- 2 BvF 4/03 -

Politische Parteien dürfen sich an privaten Rundfunk­veranstaltungen beteiligen

Der Normen­kontroll­antrag von 232 Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privat­rundfunk­gesetz, wonach es politischen Parteien und Wählergruppen verwehrt ist, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen, ist erfolgreich. Das Bundes­verfassungs­gericht stellte fest, dass die angegriffene Norm mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Dem Gesetzgeber steht es zwar frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunk­veranstaltungen zu beteiligen, ist dagegen mit der Verfassung nicht vereinbar. Der Gesetzgeber ist gehalten, bis zum 30. Juni 2009 den Verfassungsverstoß durch eine Neuregelung zu beheben. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MMR 2008, 591 wird teils auch als „MMR 08, 591“, „MMR 2008, S. 591“ oder „MMR 08, S. 591“ zitiert.



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