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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 1997, 939

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 1997, Seite: 939

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 1997, 939:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.06.1997
- IV ZR 269/96 -

Unbeabsichtigte Beschädigung eines Pkw durch einen Selbst­tötungs­versuch fällt unter den Begriff "Gefahren des täglichen Lebens" und ist daher von der Privat­haft­pflicht­versicherung gedeckt

Beschädigt ein Selbstmörder bei seinem Suizidversuch unbeabsichtigt einen Pkw, so fällt dies unter den Begriff der "Gefahren des tägliche Lebens" im Sinne der Nr. 1 der Besonderen Bedingungen und Risiko­beschreibungen für die Privat­haft­pflicht­versicherung (BBR). Der Schaden ist daher von der Privat­haft­pflicht­versicherung des Selbstmörders gedeckt. Zudem greift bei einem Selbst­tötungs­versuch nicht der Risikoausschluss der "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MDR 1997, 939 wird teils auch als „MDR 97, 939“, „MDR 1997, S. 939“ oder „MDR 97, S. 939“ zitiert.