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Landgericht München I, Urteil vom 17.11.2022
- 17 HKO 8213/18 -
Weinhaltiges Getränk mit Bockbierwürze ist kein Glühwein
Wassergehalt in Glühwein nur in geringer Menge zulässig
Das Landgericht München I hat der Klage einer Weinkellerei stattgegeben und einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als „Glühwein“ im geschäftlichen Verkehr zu bezeichnen.
Der Begriff „Wein“ werde hierdurch in unzulässiger Weise „verwässert“, führte die erkennende Kammer aus. Es liege eine Irreführung von Verbrauchern vor, da diese darüber hinweggetäuscht würden, dass mit den Beigaben der Beklagten ein zusätzlicher
Bockbierwürze kein Gewürz, sondern eine Flüssigkeit
In der mündlichen Verhandlung hörte das Gericht zu der Frage, ob
Verbraucher werden Eigenschaften des Traditionsgetränks Glühwein suggeriert
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2022
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32389
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