Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2015, 742
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2015, Seite: 742
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2015, 742:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom16.09.2015
- 16 W 47/15 -
Keine Haftung des Domain-Registrars für persönlichkeitsverletzende Äußerungen auf einer Internetseite
Ein Domain-Registrar haftet nur sehr eingeschränkt für persönlichkeitsverletzende Äußerungen auf einer von ihm registrierten Internetseite. Eine Handlungspflicht besteht für ihn nur, wenn die Persönlichkeitsverletzung offenkundig und unschwer feststellbar ist und der Zugang zu dem rechtsverletzenden Inhalt durch zumutbare Maßnahmen unterbunden werden kann. Letzteres ist für ein Domain-Registrar in der Regel nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2015, 742 wird teils auch als „K&R 15, 742“, „K&R 2015, S. 742“ oder „K&R 15, S. 742“ zitiert.