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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: K&R 2015, 742

Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2015, Seite: 742

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2015, 742:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom16.09.2015
- 16 W 47/15 -

Keine Haftung des Domain-Registrars für persönlich­keits­verletzende Äußerungen auf einer Internetseite

Ein Domain-Registrar haftet nur sehr eingeschränkt für persönlich­keits­verletzende Äußerungen auf einer von ihm registrierten Internetseite. Eine Handlungspflicht besteht für ihn nur, wenn die Persönlich­keits­verletzung offenkundig und unschwer feststellbar ist und der Zugang zu dem rechtsverletzenden Inhalt durch zumutbare Maßnahmen unterbunden werden kann. Letzteres ist für ein Domain-Registrar in der Regel nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle K&R 2015, 742 wird teils auch als „K&R 15, 742“, „K&R 2015, S. 742“ oder „K&R 15, S. 742“ zitiert.