Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2012, 358
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2012, Seite: 358
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2012, 358:
Bundesgerichtshof, Urteil vom02.12.2011
- V ZR 30/11 -
Abschleppdienst darf Auskunft über Standort eines verbrachten Autos bis zur Zahlung der Abschleppkosten verweigern
Wer sein Fahrzeug auf einem deutlich mit einem Parkverbot ausgewiesenen Gelände abstellt, der ist dem Eigentümer des Grundstücks zum Schadensersatz verpflichtet. Hat der Eigentümer diesen Anspruch an ein Abschleppunternehmen abgetreten, kann dieses die Zahlung eines angemessenen Geldbetrages verlangen. Solange diese Forderung nicht beglichen ist, darf es von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2012, 358 wird teils auch als „JuS 12, 358“, „JuS 2012, S. 358“ oder „JuS 12, S. 358“ zitiert.