Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2004, 630
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2004, Seite: 630
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2004, 630:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2004
- III ZR 213/03 -
Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten
Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2004, 630 wird teils auch als „JuS 04, 630“, „JuS 2004, S. 630“ oder „JuS 04, S. 630“ zitiert.