Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2014, 417
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2014, Seite: 417
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2014, 417:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom25.09.2013
- 5 U 542/13 -
Fehlerhafte Herstellung einer Zahnprothese: Anspruch auf Rückforderung bereits gezahlten Honorars nach Kündigung des zahnärztlichen Behandlungsvertrags
Kommt es zu Fehlern bei der Herstellung einer Zahnprothese und verweigert der Patient daraufhin die weitere zahnärztliche Behandlung, so liegt darin die Kündigung des zahnärztlichen Behandlungsvertrags. Hat der Patient das Honorar bereits gezahlt, so steht ihm dann ein Anspruch auf Rückforderung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GesR 2014, 417 wird teils auch als „GesR 14, 417“, „GesR 2014, S. 417“ oder „GesR 14, S. 417“ zitiert.