Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2002, 360
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2002, Seite: 360
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2002, 360:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.12.2001
- I ZR 284/00 -
"H.I.V. Positive II"-Urteil des BGH: Benetton-Werbung "H.I.V. POSITIVE" ist wettbewerbswidrig
Erneut hat der Bundesgerichtshof die Schockwerbung "H.I.V. Positive" der Firma Benetton als sittenwidrig eingestuft. Er untersagte dem beklagten Presseunternehmen die Werbung abzudrucken. Der Bundesgerichtshof hat die Ansicht vertreten, die Anzeige "H.I.V. POSITIVE" sei als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG zu bewerten und genieße nicht den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG), weil sie die Menschenwürde Aids-Kranker verletze (Art. 1 Abs. 1 GG). Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2002, 360 wird teils auch als „GRUR 02, 360“, „GRUR 2002, S. 360“ oder „GRUR 02, S. 360“ zitiert.