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Sonntag, 5. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2022, 1049

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2022, Seite: 1049

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2022, 1049:

Bundesgerichtshof, Urteil vom31.08.2022
- VIII ZR 132/20 -

BGH: Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren

Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können gemäß § 548 Abs. 1 BGB erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren. Die Verjährungs­höchst­frist des § 199 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird von § 548 Abs. 1 BGB verdrängt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2022, 1049 wird teils auch als „GE 22, 1049“, „GE 2022, S. 1049“ oder „GE 22, S. 1049“ zitiert.



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