Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2022, 1049
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2022, Seite: 1049
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2022, 1049:
Bundesgerichtshof, Urteil vom31.08.2022
- VIII ZR 132/20 -
BGH: Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren
Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können gemäß § 548 Abs. 1 BGB erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren. Die Verjährungshöchstfrist des § 199 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird von § 548 Abs. 1 BGB verdrängt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2022, 1049 wird teils auch als „GE 22, 1049“, „GE 2022, S. 1049“ oder „GE 22, S. 1049“ zitiert.