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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2020, 749

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 749

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 749:

Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2020
- V ZR 110/19 -

BGH: Neubestellung eines WEG-Verwalters auf Eigentümer­versammlung erfordert vorherige Information der Wohnungseigentümer über Angebote von Mitbewerbern innerhalb der Einladungsfrist

Soll auf einer Eigentümer­versammlung über die Neubestellung eines Verwalters abgestimmt werden, so müssen die Wohnungseigentümer zuvor Informationen innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG über andere Angebote von Mitbewerbern erhalten. Dazu genügt die Mitteilung der Eckdaten der Angebote. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2020, 749 wird teils auch als „GE 20, 749“, „GE 2020, S. 749“ oder „GE 20, S. 749“ zitiert.



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