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Sonntag, 5. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2016, 723

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 723

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 723:

Landgericht Berlin, Urteil vom19.02.2016
- 63 S 189/15 -

Kosten für Graffitientfernung nicht als Betriebskosten umlagefähig

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, da es sich dabei um nicht umlegbare Kosten für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung handelt. Zudem verstößt der Vermieter gegen das Wirt­schaftlichkeits­gebot, wenn er keine Wertstoff- und Papiertonnen aufstellt, obwohl dies nach den örtlichen Gegebenheiten möglich ist und dadurch die kostenpflichtige Restmüllmenge reduziert werden kann. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2016, 723 wird teils auch als „GE 16, 723“, „GE 2016, S. 723“ oder „GE 16, S. 723“ zitiert.



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