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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 660

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 660

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 660:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.03.2015
- VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14 -

Wohnungs­eigen­tümer­gemeinschaft ist als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungs­eigen­tümer­gemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist. Die Wohnungs­eigen­tümer­gemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammen­geschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 660 wird teils auch als „GE 15, 660“, „GE 2015, S. 660“ oder „GE 15, S. 660“ zitiert.



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