Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2011, 814
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 814
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 814:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.03.2011
- VIII ZR 133/10 -
Bei offensichtlichem Abrechnungsfehler kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren und Nachforderungen stellen
Erstellt der Vermieter eine falsche Nebenkostenabrechnung zugunsten des Mieters, so ist er nach Ablauf der Abrechnungsfrist im Regelfall nicht mehr zu einer Korrektur und Nachforderungen berechtigt. Ist der Fehler jedoch offensichtlich und hatte der Mieter jede Möglichkeit, diesen selbst zu erkennen, so liegt eine Ausnahme vor, nach der ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung durchaus bestehen kann. Dies stellte der Bundesgerichtshof fest. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2011, 814 wird teils auch als „GE 11, 814“, „GE 2011, S. 814“ oder „GE 11, S. 814“ zitiert.