Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FGPrax 2018, 216
Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax),
Jahrgang: 2018, Seite: 216
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FGPrax 2018, 216:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom09.05.2018
- XII ZB 47/17 -
BGH: Keine Anerkennung eines nach australischem Recht zulässigen Phantasienamens als Nachnamen des Kindes
Erhält ein in Australien geborenes Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft einen nach australischem Recht zulässigen Phantasienamen als Nachnamen, so kann dieser nicht als Familienname in Deutschland anerkannt werden. Die Anwendung des Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FGPrax 2018, 216 wird teils auch als „FGPrax 18, 216“, „FGPrax 2018, S. 216“ oder „FGPrax 18, S. 216“ zitiert.