Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 2017, 1086
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1086
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2017, 1086:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom29.06.2016
- 15 W 367/15 -
Gescheiterter Grundstückskauf: Kaufinteressent muss Notarkosten trotz fehlender Beauftragung aufgrund von Änderungswünschen tragen
Zwar muss ein Kaufinteressent nach einem gescheiterten Grundstückskauf dann nicht die Notarkosten tragen, wenn er den Notar nicht beauftragt hat (§ 29 Nr. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes - GNotKG). Dies gilt jedoch dann nicht mehr, wenn der Kaufinteressent Änderungswünsche gegenüber dem Notar äußert. Übermittelt er stattdessen dem Makler Änderungswünsche, die dieser an den Notar weiterleitet, besteht keine Kostenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BauR 2017, 1086 wird teils auch als „BauR 17, 1086“, „BauR 2017, S. 1086“ oder „BauR 17, S. 1086“ zitiert.