Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 73, 239
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 73, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 73, 239:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom17.01.1979
- IV ZB 39/78 -
Vorname "Aranya" für Sohn: Weibliche inländische und ausländische Vornamen für männliche Kinder unzulässig
Ein männliches Kind darf keinen im Inland oder Ausland gebräuchlichen weiblichen Vornamen erhalten. Nur wenn sich das Geschlecht des Vornamens nicht eindeutig bestimmen lässt und das Kind einen eindeutig geschlechtsbezogen Vornamen erhalten soll, ist die Namensnennung zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHZ 73, 239 wird teils auch als „BGHZ 73, S. 239“ zitiert.