Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 187, 360
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 187, Seite: 360
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 187, 360:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.12.2010
- XI ZR 3/10 -
BGH: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam
Eine Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 187, 360 wird teils auch als „BGHZ 187, S. 360“ zitiert.