Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 133, 184
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 133, Seite: 184
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 133, 184:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.07.1996
- VIII ZR 221/95 -
BGH zur höflichen Bitte einer Taschenkontrolle im Supermarkt
Niemand muss stichprobenartige Taschenkontrollen im Supermarkt über sich ergehen lassen. Dies gilt auch dann, wenn sie per Hinweisschild angekündigt werden. Der Bundesgerichtshof wertete die Kontrollen als erheblichen Eingriff "in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht". Das Personal im Geschäft hat kein eigenes Recht zur Durchsuchung. Nur bei einem Diebstahlsverdacht darf die (vom Marktleiter herbeizurufende) Polizei in die Tasche gucken. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 133, 184 wird teils auch als „BGHZ 133, S. 184“ zitiert.