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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHReport 2005, 217
Zeitschrift: BGH Report (BGHReport),
Jahrgang: 2005, Seite: 217
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHReport 2005, 217:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2004
- VIII ZR 115/04 -
Vermieter hält Abrechnungsfrist für Betriebskosten bereits mit formell ordnungsgemäßer Abrechnung ein
Erteilt der Vermieter innerhalb der Zwölfmonatsfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, können inhaltliche Fehler auch nach Fristablauf noch korrigiert werden. Die nachträgliche Korrektur darf sich aber nicht zum Nachteil des Mieters auswirken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHReport 2005, 217 wird teils auch als „BGHReport 05, 217“, „BGHReport 2005, S. 217“ oder „BGHReport 05, S. 217“ zitiert.