Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BFHE 212, 574
Sammlung: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE), Band: 212, Seite: 574
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BFHE 212, 574:
Bundesfinanzhof, Urteil vom11.04.2006
- VI R 60/02 -
Überlassung von Markenkleidung an Angestellte ist ein steuerlicher Vorteil
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt hochwertige Kleidung aus seinem Sortiment (Firmenrabatt), ist der dem Arbeitnehmer dadurch zugewandte Rabattvorteil als Arbeitslohn einkommensteuerlich zu erfassen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BFHE 212, 574 wird teils auch als „BFHE 212, S. 574“ zitiert.