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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2019
- 9 AZR 41/19 -
Arbeitnehmer in Heimarbeit kann Entgelts für Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung verlangen
Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung bei Heimarbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Heimarbeiter nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes (HAG) eine Sicherung seines Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verlangen kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erbrachte für die Beklagte regelmäßig Leistungen als selbstständiger Bauingenieur/Programmierer in
Die Vorinstanzen gaben der Klage teilweise statt. Soweit die Klage abgewiesen wurde, verlangte der Kläger mit der Revision die Zahlung weiterer 130.460 Euro brutto wegen Nichtausgabe von
Kläger kann nur Entgelt für Dauer der fiktiven Kündigungsfrist verlangen
Die Revision hatte vor dem Bundesarbeitsgericht nur hinsichtlich der begehrten
BAG bejaht Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Die Höhe der bei Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses geschuldeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online (pm/kg)
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2018
[Aktenzeichen: 6 Sa 1225/17]
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Dokument-Nr. 27767
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