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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verwerfliche Gesinnung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.06.2017
- III ZR 487/16 -

BGH: Sittenwidrigkeit eines Partner­vermittlungs­vertrags mit 77-jähriger Frau bei Kosten von fast 1.000 Euro pro Partnervorschlag

Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung begründet Vermutung der verwerflichen Gesinnung

Ein Partner­vermittlungs­vertrag mit einer 77-jährigen Frau ist gemäß § 138 BGB sittenwidrig, wenn ein Partnervorschlag ca. 1.000 Euro kostet. In diesem Fall liegt ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, welches auf die verwerfliche Gesinnung der Partnervermittlung schließen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine 77-jährige Frau mit einer Partnervermittlungsfirma einen Partnervermittlungsvertrag abgeschlossen. Danach sollte die Firma der Frau zum Preis von 2.975 Euro drei Partnervorschläge unterbreiten. Zu einer erfolgreichen Vermittlung kam es jedoch nicht. Nach dem Tod der Frau klagte die Erbin auf Rückzahlung der Vergütung. Sie hielt den Partnervermittlungsvertrag für sittenwidrig und damit unwirksam.Während das Amtsgericht Hannover die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Hannover statt. Der Partnervermittlungsvertrag sei seiner Ansicht nach wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs.... Lesen Sie mehr

Landgericht Wuppertal, Hinweisbeschluss vom 05.06.2014
- 9 S 40/14 -

Eintrag in unbekanntes Internet-Branchenbuch zum Preis von jährlich 910 EUR netto begründet Sittenwidrigkeit wegen Wuchers

Auffälliges Missverhältnis zwischen Kosten und Bekanntheit des Branchenbuchs

Ein Vertrag über einen Eintrag in einem Internet-Branchenbuch zum Preis von jährlich 910 EUR netto ist wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn der Eintrag aufgrund der Unbekanntheit des Branchenbuchs wertlos ist und der Eintrag wegen einer Überrumpelung zustande gekommen ist. In einem solchen Fall liegt ein wucherähnliches Rechtsgeschäft vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines Vertrags über einen Eintrag in das Internet-Branchenbuch "Branche100.eu". Dieser sollte durch die Rücksendung eines "Brancheneintragungsantrages" im Mai 2009 zustande gekommen sein. Das Amtsgericht Wuppertal hielt den Vertrag für sittenwidrig und somit unwirksam nach § 138 Abs. 1 BGB. Angesichts des Preises... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2014
- V ZR 249/12 -

Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers

Vorliegen eines groben Missverhältnisses bei Überteuerung von 90 %

Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Wert einer Eigentumswohnung ein grobes Missverhältnis, so spricht dies für eine verwerfliche Gesinnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann daher als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis 90 % über den Wert des Grundstücks liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall warf der Käufer einer Eigentumswohnung dem Verkäufer vor, dass der Kaufpreis von 118.000 EUR sittenwidrig überhöht gewesen sei. So habe der Verkäufer die Wohnung selbst für nur 53.000 EUR erworben. Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandesgericht München sahen dies jedoch anders. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe zwar ein besonders... Lesen Sie mehr