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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Magdeburg“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2010
- S 11 AS 3600/09 ER -

Eltern unterzeichnen Mietvertrag des Sohnes mit – ARGE dennoch zur Übernahme der Miete in voller Höhe verpflichtet

Unterschrift der Eltern erfolgte nur aus Bonitätsgründen

Einem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen steht die gesamte Miete zu, wenn er die angemessene Wohnung alleine bewohnt. Haben die Eltern den Mietvertrag mit unterschrieben, vermindert sich sein Anspruch nicht auf 1/3. Dies entschied das Sozialgericht Magdeburg.

Gleich in zwei Verfahren nacheinander hat ein Oscherslebener gegen die zuständige ARGE vor dem Sozialgericht Magdeburg gewonnen. Der verschuldete Leistungsbezieher bewohnt alleine eine Wohnung von 37 qm. Der Vermieter hatte aus Gründen der Bonität darauf bestanden, dass beide Eltern, die eine eigene Wohnung haben, den Mietvertrag mit unterschreiben. Die ARGE bewilligte nur 1/3 der Miete, den Rest müssten laut Mietvertrag die Eltern an den Vermieter zahlen. Ein erstes Gerichtsverfahren ging zugunsten des Leistungsbeziehers aus. Die ARGE zahlte aber ab einem späteren Zeitpunkt wieder nur 1/3 der Miete.Das Sozialgericht Magdeburg hat... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2009
- S 16 AS 907/09 ER -

Abwrackprämie gilt auch für Hartz IV-Empfänger

Abwrackprämie ist zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dient

Auch Hartz IV-Empfänger haben das Recht die Abwrackprämie in Anspruch zu nehmen. Dies entschied das Sozialgericht Magdeburg.

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II dürfen die staatliche Abwrackprämie von 2.500 € in Anspruch nehmen. Die Anrechnung dieser Leistung als einmaliges Einkommen ist – anders als z.B. eine Einkommensteuerrückerstattung – unzulässig. Denn es handelt sich um eine zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienen soll. Sie darf allein zum Neukauf eines PKW... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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