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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Redezeit“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2014
- 2-09 S 6/13 -
Wohnungseigentumsrecht: Unzulässigkeit einer generellen ohne Ausnahme geltenden Redezeitbeschränkung
Beschluss zur generellen Redezeitbeschränkung auf Wohnungseigentümerversammlung separat angreifbar
Regelt ein Wohnungseigentümerbeschluss, dass die Redezeit ab sofort auf drei Minuten begrenzt ist, so kann der Beschluss separat angegriffen werden. Zudem ist es unzulässig eine ohne Ausnahme geltende Redezeitbeschränkung zu beschließen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine generelle Redezeitbeschränkung auf drei Minuten beschließen darf.Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass eine generelle Redezeitbeschränkung auf drei Minuten unzulässig ist. Denn dabei werde weder die Bedeutung der Materie noch die Komplexität der zu besprechenden Themen berücksichtigt. Daran müsse sich aber die Redezeit messen. Es müssen daher stets Ausnahmen für schwierige oder komplexe Themen vorgesehen werden. Daran habe es hier aber gefehlt.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 18.05.2010
- 133 C 3201/09 -
Redeordnung für Wohnungseigentümergemeinschaft zwecks effektiver und zügiger Durchführung von Versammlungen grundsätzlich zulässig
Regelmäßige Beschränkung der Redezeit auf 5 Minuten bei 36 Wohnungseigentümern zulässig
Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft überlange Versammlungen vermeiden, ist es ihr gestattet zur effektiven und zügigen Durchführung der Versammlungen eine Redeordnung zu erlassen. Bei 36 Wohnungseigentümern ist eine regelmäßige Beschränkung der Redezeit auf 5 Minuten zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2009 beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine "Redeordnung" nach dem im Vorjahr eine Versammlung bei lediglich 9 Tagesordnungspunkten fast fünf Stunden dauerte. In der Ordnung wurde die Redezeit auf 5 Minuten beschränkt. Hielt sich einer der 36 Eigentümer nicht an die Zeit, so konnte der Versammlungsvorsitzende nach zweimaliger... Lesen Sie mehr
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