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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „persönliche Beweggründe“ veröffentlicht wurden

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.10.2015
- L 2 R 262/14 -

Rollstuhlfahrer hat keinen Anspruch auf Kostenbeteiligung für Aufzug im selbst geplanten Neubau durch Rentenversicherung

Erreichbarkeit des Arbeitszimmers im 1. Stock eines neugebauten Einfamilienhauses wird finanziell nicht gefördert

Ist ein Versicherter auf einen Rollstuhl angewiesen und plant beim Neubau eines Einfamilienhauses sein Arbeitszimmer im 1. Stock, so ist dies Folge seiner persönlichen Lebensführung. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben besteht insoweit nicht, so dass die Kosten für einen Aufzug nicht von der Rentenversicherung zu tragen sind. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein seit 2008 auf einen Rollstuhl angewiesene Mann ist als Konstruktionsleiter beschäftigt. Der 48-jährige Mann wohnte zunächst in der Nähe seines behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatzes. Er plante den Bau eines Einfamilienhauses mit einem Arbeitszimmer im 1. Stock sowie einem Aufzug und beantragte hierfür bei der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Rentenversicherung lehnte eine Kostenübernahme ab. Eine Wohnungshilfe sei nur dann von ihr als Rehabilitationsträger zu erbringen, wenn eine berufsbezogene Notwendigkeit vorliege.Das Hessische Landessozialgericht... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012
- L 2 U 71/11 -

Amokfahrt in Blumenstand des Opfers ist nicht als "Arbeitsunfall" anzuerkennen

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn Beweggründe des Vorfalls dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind

Wer am Arbeitsplatz verletzt wird, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend für die Frage, ob auch ein Angriff (z. B. Überfall oder - wie hier - Amokfahrt) als Arbeitsunfall anzusehen ist, ist das Motiv des Angreifers. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt nur dann, wenn die Beweggründe dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Berlin-Neukölln wohnende Klägerin war Eigentümerin eines Blumenstandes. Während die damals 45-jährige Frau am 13. November 2009 vor dem Klinikum Neukölln Blumen verkaufte, raste ihr ehemaliger Ehemann mit einem gemieteten Kleintransporter in ihren Stand. Die Klägerin wurde lebensgefährlich verletzt, erlitt insbesondere... Lesen Sie mehr