die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Göttingen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Göttingen, Urteil vom 21.09.1988
- 5 S 106/88 -
Haustürschlüssel und Dübellöcher bei Auszug: Vermieter kann auf Kosten des Mieters Schlösser auswechseln und Badezimmer neu fliesen lassen
Verloren gegangener Haustürschlüssel: Vermieter kann Schlösser auf Kosten des Mieters auswechseln
Geht einem Mieter ein ihm überlassener Schlüssel verloren, so muss er für den so entstandenen Schaden einstehen. Dabei kann der Vermieter beim Verlust eines Schlüssels grundsätzlich die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses verlangen, denn ein Missbrauch des in Verlust geratenen Schlüssels ist nicht von vornherein auszuschließen. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an. Der Mieter kann darlegen, dass keine Gefahr besteht. Dies entschied das Landgericht Göttingen.
Das Gericht führte aus, dass dann, wenn ein Missbrauch ausgeschlossen sei oder nur als ganz entfernte, eher theoretische Möglichkeit in Betracht komme, der Vermieter nur die Kosten für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels fordern könne. Dies ergebe sich aus der Schadensminderungspflicht des Vermieters als Geschädigtem. Diese Umstände, aus denen sich ergebe, dass keine Gefahr bestehe, müsse aber der Mieter darlegen und beweisen.So könne er zum Beispiel darlegen, dass auf dem verlorenen Schlüssel kein Hinweis auf die Wohnung oder den Wohnungsinhaber zu finden sei und dass der Schlüssel auch nicht in unmittelbarer Nähe der betreffenden... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Göttingen, Beschluss vom 12.10.2005
- 2 Kls 20/05 -
Darf ein Anwalt von der Straftat seines Mandanten profitieren ?
Je höher das Anwaltshonorar, desto krimineller der Mandant? Ein merkwürdiger Antrag nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Nach dem im letzten Jahr neu gefassten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhält ein Verteidiger in Strafsachen eine zusätzliche Vergütung, wenn es zu einer Einziehung oder dem Verfall von Vermögenswerten des Angeklagten gekommen ist, bspw. zur Abschöpfung der illegalen Gewinne aus Straftaten. Die Höhe der zusätzlichen Gebühr richtet sich dabei nach dem Wert des eingezogenen Gegenstandes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
