die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Detmold“ veröffentlicht wurden
Landgericht Detmold, Urteil vom 14.04.2010
- 10 S 150/09 -
Witterungsbedingter Verkehrsunfall zweier auf Privatgrundstück geparkter Autos – Schadensersatzanspruch besteht nicht
Haftung des Fahrzeughalters endet nach verkehrsmäßig ordnungsgemäßem Abstellen des Pkws auf einem Privatgrundstück
Kommt es auf einem Privatgrundstück dazu, dass schnee- und glättebedingt ein Pkw in ein anderes Fahrzeug rutscht, hat der Geschädigte dann keinen Schadensersatzanspruch, wenn das schadenverursachende Auto ordnungsgemäß abgestellt war. Bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe reicht hierbei die Einstellung der Parkposition "P" und eine angezogene Handbremse. Nach dem Straßenverkehrsgesetz endet die Haftung eines Halters, wenn der Pkw auf einem Privatgrundstück verkehrsmäßig ordnungsgemäß abgestellt ist. Dies entschied das Landgericht Detmold.
Im zugrunde liegenden Fall stellte der Kläger an einem Vormittag im Dezember seinen Pkw in einer von fünf nebeneinanderliegenden Parkbuchten auf einem Hotelparkplatz ab. In der Nacht hatte es gefroren. Es war zudem Schnee gefallen. Der Parkplatz des Hotels war nicht geräumt oder gestreut worden, so dass auf der Hotelzufahrt und den Bürgersteigen eine dünne Schneedecke und Straßenglätte vorhanden waren.Der spätere Beklagte parkte seinen Pkw an diesem Tag in der Parkbucht oberhalb des Fahrzeugs des Klägers. Er stellte das Automatikgetriebe in die Position "P", zog die Handbremse an und ließ die Vorderräder nach links eingeschlagen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
