die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Bremen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Bremen, Urteil vom 21.09.2011
- 1- O - 737/11 -
Banken dürfen für Pfändungsschutzkonto keine Extragebühren berechnen
Gesonderte Entgelte für Tätigkeiten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflicht erbracht werden, unzulässig
Banken dürfen für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine höheren Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Dies entschied das Landgericht Bremen.
Seit Mitte 2010 haben Bankkunden in finanziellen Schwierigkeiten das Recht, bei einer Bank ein Pfändungsschutzkontos (so genanntes P-Konto) zu eröffnen oder ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Bei diesem Konto ist jeden Monat ein Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Damit wird verhindert, dass das Konto von Gläubigern komplett leer geräumt wird und die Bank wichtige Lastschriften und Daueraufträge etwa für die Miete nicht mehr ausführt.Die Bremer Sparkasse verlangte für die Führung des P-Kontos einen gesonderten Pauschalpreis von 7,50 Euro im Monat. Für Altkunden war... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Bremen, Urteil vom 24.05.2006
- 8 O 1065/05 -
Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers swb für unwirksam
Preisanpassungsklauseln verstoßen gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Landgericht Bremen hat die von dem verklagten Energieversorger swb Vertrieb GmbH vom 01.10.2004 bis 01.01.2006 vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung entfaltet allerdings nur rechtliche Wirkung unmittelbar zwischen den Klägern dieses Verfahrens und der Beklagten.
In dem vor dem Landgericht Bremen geführten Zivilverfahren verlangten die insgesamt 59 Kläger festzustellen, dass die von der Beklagten in der Zeit vom 01.10.2004 bis 01.01.2006 in vier Stufen vorgenommenen Preiserhöhungen für Erdgas von 4,01 Cent/Kilowattstunde auf 5,55 Cent/Kilowattstunde unbillig und unwirksam sind. Zur Begründung führten die Kläger aus, dass eine nachvollziehbare... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Bremen, Beschluss vom 29.03.2006
- 10 T 75, 76, 77 und 78/06 -
Wer auf dem Marktplatz lautstark Reden hält, kann in Gewahrsam genommen werden
Ingewahrsamnahmen des "Bremer Marktschreiers" rechtmäßig
Das Landgericht Bremen erklärte kurzzeitige Ingewahrsamnahmen des "Marktschreiers", der auf dem Bremer Marktplatz lautstark Reden hielt und mehrfach Passanten massiv belästigte, für rechtmäßig.
Der Betroffene fällt seit September 2005 dadurch auf, dass er lautstark auf dem Bremer Marktplatz Reden hält. Diese sind häufig verbunden mit Beschimpfungen und Pöbeleien gegen das vorbeikommende Publikum. Dabei nahm der Betroffene für sich in Anspruch, im Namen Gottes zu handeln, um die Gesellschaft auf Missstände aufmerksam zu machen. Seit Ende des Jahres 2005 war der Betroffene nahezu... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
