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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.01.2014
- 12 UF 14/13 -
OLG Schleswig-Holstein erkennt Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartnerinnen an
Amerikanische Adoptionsentscheidung steht nicht in eklatantem Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Adoptionsentscheidung eines us-amerikanischen Gerichts in Deutschland anerkannt, die die gemeinsame Adoption eines Kindes in den USA durch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft aussprach. Nach deutschem Recht ist die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes für eingetragene Lebenspartner in Deutschland durch die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen (§ 1741 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2008 adoptierten die Beteiligte zu 1) (deutsche Staatsangehörige) und ihre Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 2) (us-amerikanische Staatsangehörige), in den
Amtsgericht lehnt Anerkennung der Adoption in Deutschland ab
Das Amtsgericht Schleswig lehnte in erster Instanz die Anerkennung der
Us-amerikanische Adoptionsentscheidung ist in Deutschland anzuerkennen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass die us-amerikanische Adoptionsentscheidung in Deutschland anzuerkennen ist. Die Anerkennung der Entscheidung führt nicht zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Nach inzwischen erfolgter Heirat nach us-amerikanischem Recht kann die Anerkennung nicht deswegen verweigert werden, weil ein gleichgeschlechtliches Paar in Deutschland trotz Eintragung als registrierte Partnerschaft ein Kind nicht gemeinsam adoptieren könnte (§ 1741 Abs. 2 BGB), erläuterte das Gericht. Denn angesichts der sich auch in Deutschland für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2014
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
- Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09]) - BVerfG zu Adoptionsrechten bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.08.2009
[Aktenzeichen: 1 BvL15/09]) - Fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 19010/07])
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Dokument-Nr. 17863
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