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Dienstag, 22. Mai 2012

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Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Dienstvertragsrecht“ veröffentlicht wurden

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.05.1993
- 1 S 196/92 -

Verzögerung im Restaurant: Rechnung kann bei mangelhafter Bedienung um 30 % gemindert werden - aber nur in besonderen Fällen

LG Karlsruhe gesteht Restaurant-Besuchern Kürzung der Rechnung wegen zeitlicher Verzögerung beim Servieren des Mittagessens zu

Nach der Kommunionsfeier kam der Streit: Die Eltern eines Kommunionskindes, die ihre Gäste zum Mittagessen in ein Restaurant geladen hatten, bezahlten nur einen Teil der Restaurant-Rechnung. Sie rechtfertigten dies damit, dass trotz Reservierung und wiederholter Beschwerden während der Wartezeit das Essen mit eineinhalbstündiger Verspätung serviert worden sei. Das Landgericht Karlsruhe gab den Eltern teilweise Recht.

Das Gericht führte aus, dass das verspätete Servieren des Essens in einem Restaurant grundsätzlich nicht zur Minderung der Rechnung berechtige. Denn die Bedienung sei nach den rechtlichen Regeln des Dienstvertragsrecht zu beurteilen. Danach bestehe bei mangelhafter Erbringung der Dienstleistungen kein Anspruch auf Minderung, sondern lediglich ein Recht zur Kündigung oder gegebenenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz.Jedoch sei im Ausnahmefall eine andere Beurteilung gerechtfertigt: Nämlich dann, wenn bei mangelhafter Dienstleistung die bloße Kündigungsmöglichkeit nach Treu und Glauben den beiderseitigen Vertragsinteressen nicht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht München, Urteil vom 09.06.2010
- 251 C 26718/09 -

Sportstudio: Fitnessvertrag ist bei Schwangerschaft kündbar

Subjektives Befinden der Schwangeren ist für Kündigung ausschlaggebend

Eine schwangere Frau, die sich subjektiv nicht mehr in der Lage sieht, weiter in einem Sportstudio zu trainieren, kann einen Fitnessvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau am 7.1.2008 einen Fitnessvertrag in einem Sportstudio abgeschlossen. Die Vertragsdauer war zunächst für 24 Monate vorgesehen. Am 3.4.2008 kündigte die Frau den Vertrag. Sie begründete ihre Kündigung mit ihrer Schwangerschaft und dass sie im weiteren Verlauf der Schwangerschaft das Studio nicht mehr nutzen könne. Der Betreiber wollte die Kündigung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 18.12.1998
- 5 O 137/98 -

Weiterbildung: Sprachschule kann bei geringer Teilnehmerzahl Unterrichtsstunden nicht einfach reduzieren

Unwirksamkeit anderslautender Klauseln in Sprachunterrichtsverträgen

Auf die Klage eines Verbraucherschutzvereins untersagte das Landgericht Heidelberg der Betreiberin einer Sprachschule die Verwendung mehrerer Klauseln ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sprachunterrichtsverträge sahen vor, dass die Unterrichtsstunden bei Unterschreitung einer bestimmten Teilnehmerzahl (weniger als 4 Schüler bei Gruppenkursen) wöchentlich um die Hälfte reduziert werde. Diese Regelung verstößt gegen das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unwirksam.

Die beanstandete Klausel beinhaltete das einseitige Recht der beklagten Sprachschulbetreiberin, eine Leistungsänderung vorzunehmen. Die Klausel räumte der Beklagten u.a. das Recht ein, die Menge der versprochenen Leistung einseitig zu ändern, indem die Anzahl der geschuldeten Unterrichtsstunden auf die Hälfte reduziert wird. Zudem konnten Schüler statt in Gruppen in Mini-Gruppen oder... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.01.1991
- 313 S 77/90 -

Sportstudio hat Anspruch auf "nachvollziehbares" Attest

Schülerin kann Sportschulvertrag wegen Krankheit fristlos kündigen - auch wenn sie Krankheit schon länger ahnte

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die 2-Wochen-Frist zur fristlosen Kündigung erst mit der sicheren Kenntnis vom Kündigungsgrund beginnt. Geklagt hatte die Schülerin einer Sportschule, die bereits längere Zeit gesundheitliche Beschwerden hatte, aber erst nach ärztlicher Attestierung ihrer Krankheit die fristlose Kündigung erklärte. Die Sportschule wollte dies nicht akzeptieren und vertrat die Auffassung, die Kündigung komme zu spät, weil die Schülerin schon länger um ihre körperlichen Probleme gewusst habe.

Das Landgericht Hamburg urteilte zugunsten der Schülerin. Sie habe fristlos kündigen können, da sie ihrer Kündigung ein ärztliches Attest vom selben Tag beigelegt habe. Auch wenn sie die Beschwerden schon längere Zeit vor diesem Zeitpunkt gehabt habe, habe sie eine Kündigung erst dann aussprechen müssen und können, als ihr bekannt gewesen sei, dass sie aufgrund dessen auch an keinen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht München, Urteil vom 30.03.1995
- 29 U 4222/94 -

Schlankheitsstudio für Frauen: Kundinnen können bei Schwangerschaft kündigen

Studiobetreiberin darf Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht weiter verwenden

Das Oberlandesgericht München hat auf die Klage eines Verbraucherschutzvereins der Betreiberin eines Schlankheitsstudios für Frauen verboten, einzelne Klauseln ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weiter zu verwenden. Die Studiobetreiberin hatte die Rechte ihrer Kundinnen durch einzelne AGB beschränkt. U.a. wurde das ihnen rechtliche zustehende außerordentliche Kündigungsrecht bei Schwangerschaft ausgeschlossen. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollte das Studio ferner berechtigt sein, das Bewegungsprogramm "den individuellen Bedürfnissen der Kundin anzupassen".

Das von den Kundinnen zu unterzeichnende Vertragsformular sah unter anderem folgende Klauseln vor: "Die Kundin erklärt, gymnastische Bewegungen in Liegestellung ausführen zu können. Hinderungsgründe wie Gebrechen, Schwangerschaft, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates liegen nicht vor. Sollten im Laufe der Behandlungen Schwierigkeiten oder Beschwerden auftreten, und die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011
- 211 C 44/09 -

Fitnessstudio muss Intimsphäre wahren - Mitglieder brauchen keine Details über Krankheiten offenbaren, um kündigen zu können

Schutz der Intimsphäre der Mitglieder hat Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben des Fitnessstudios

Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnessstudio kann aus wichtigem Grund - etwa wegen schwerer Erkrankung - gekündigt werden. Das Fitnessstudio darf dieses Kündigungsrecht nicht von der Vorlage "geeigneter Belege" abhängig machen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessvertrags ist unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht Dieburg.

Das Gericht wies die Klage eines Fitnessstudiobetreibers ab, der einen Kunden zur Zahlung rückständiger Mitgliedsbeiträge verklagt hatte. Das Gericht bescheinigte dem Mitglied die Wirksamkeit seiner Kündigung. Der Sportler hatte seine Mitgliedschaft wegen einer plötzlichen Rheumaerkrankung gekündigt und darauf verwiesen, dass sein ihm von jeglicher sportlicher Betätigung abrate. Dem... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Geldern, Urteil vom 20.03.2006
- 4 C 428/05 -

Chronisch Depressiver kann Mitgliedschaft in Fitnessstudio fristlos kündigen

Fortsetzung der Mitgliedschaft wegen psychischer Erkrankung nicht zumutbar

Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann im Krankheitsfall gemäß § 626 BGB unzumutbar sein. Dies entschied das Amtsgericht Geldern in einem Fall, in dem die Betroffene unter einer chronifizierten Depression litt. Das Fitnessstudio verklagte sie auf Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Der behandelnde Arzt attestierte der Beklagten, dass es dringend geboten sei, die von ihr "selbst eingeleitete Behandlung in einem Fitnesscenter" einzustellen.

Die Richter sahen hierin - anders als der Kläger - kein Gefälligkeitsattest des Arztes. Sein Hinweis, dass die Beklagte die Behandlung in einem Fitnesscenter selbst eingeleitet habe, lasse die krankhafte Struktur der Beklagten erkennen. Es sei nicht erkennbar, weshalb das Attest falsch sein solle. Die weitere Fortsetzung der Mitgliedschaft sei ihr nicht zumutbar.Die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.1991
- 1 B 335/91 -

Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstbefreiung am Rosenmontag

Berufen auf "betriebliche Übung" im Beamtenrecht nicht möglich

Die Gewährung von Dienstbefreiung eines Beamten für den Rosenmontag steht im Ermessen des Dienstherrn. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Dienstherr dazu verpflichtet ist, einem Beamten am Rosenmontag Dienstbefreiung zu gewähren.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verneinte diesen Anspruch. Der Beamte sei aufgrund der einschlägigen Arbeitszeitregelung auch am Rosenmontag grundsätzlich zum Dienst verpflichtet.Gemäß §... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 20.05.2009
- 55 C 3255/08 -

Fitnessstudio: Kündigungsrecht der Mitglieder bei psychischer Erkrankung

Wer aufgrund psychischer Erkrankung räumliche Enge des Fitnessstudios nicht erträgt, kann fristlos kündigen

Mitglieder eines Fitnessstudios können im Fall einer psychischen Erkrankung, die sie dauerhaft daran hindert, sich in die räumliche Enge eines Fitnessstudios zu begeben, den Mitgliedsvertrag kündigen und brauchen nicht weiter Mitgliedsbeiträge bezahlen. Dies entschied das Amtsgericht Freiburg im Breisgau.

Die Beklagte, die von der Sportstudio-Betreiberin auf Bezahlung der Mitgliedsbeträge verurteilt worden war, war dauerhaft daran gehindert, die von der Klägerin angebotenen Leistungen entgegen zu nehmen. Dies stelle einen wichtigen Grund für die Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB dar. Unter Abwägung der beiderseitigen Interessen habe die Beklagte den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen können.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landgericht München I, Urteil vom 15.10.2010
- 5 HK O 1762/09 und 5 HKO 2122/09 -

Hypo Real Estate muss früheren Vorstandsmitgliedern vorerst ausstehende Vergütung zahlen

Vergütung unter Vorbehalt im Urkundsprozess für Georg Funke und Klaus Fell

Die Hypo Real Estate Holding AG ist vom Landgericht München I verurteilt worden, zwei ihrer früheren Vorstandsmitgliedern - dem Vorstandsvorsitzenden Georg Funke und dem Finanzvorstand Klaus Fell,- (einstweilen) die vertraglich vereinbarte Vorstandsvergütung für Januar bzw. Februar 2009 zu zahlen.

Den beiden war am 23. Dezember 2008 aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt worden. Dementsprechend war ihnen danach keine Vergütung mehr überwiesen worden. Dagegen hatten beide einen Urkundsprozess angestrengt.In einem ersten Schritt prüft das Gericht, ob der streitige Zahlungsanspruch mit Urkunden – etwa einem Arbeitsvertrag – belegt werden kann. Gleiches... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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