die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Rostock“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 03.11.2010
- 47 C 240/10 -
Kein Anspruch auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit nach Flugausfall durch Schneetreiben
Wer im Winter einen Flug bucht, der muss mit witterungsbedingten Verzögerungen oder Ausfällen rechnen
Starke Schneefälle, die zur Schließung eines Flughafens führen, gelten nicht als beherrschbares Risiko. Demnach haftet ein Reiseveranstalter auch nicht für Reiseverzögerungen, die durch derartige Ereignisse hervorgerufen werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor.
Die Klägerin im vorliegenden Fall forderte Minderung und Schadensersatz wegen eines verspäteten Hinfluges zu einer Kreuzfahrtreise, die vom 21. Dezember bis 4. Januar in Südostasien stattfinden sollte. Für sie und ihren Mann hatte die Klägerin einen Reisepreis von insgesamt 8.722 Euro bezahlt. Der Hinflug war von Düsseldorf über Dubai nach Bangkok mit der Fluggesellschaft Emirates geplant, von der es hieß, sie biete einen exzellenten Service und großzügige Beinfreiheit. Wegen starker Schneefälle wurde der Flughafen Düsseldorf am 20. Dezember jedoch gesperrt, so dass die Klägerin und ihr Mann erst drei Tage später mit einer anderen Fluggesellschaft... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 02.02.2011
- 47 C 410/10 -
Aschewolke durch Vulkanausbruch Eyjafjallajökull: Kein Schadenersatz für Flugausfall - aber Reisepreisminderung
Urlauber haben keinen Anspruch auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder erlittene Strapazen
Wer eine Pauschalreise gebucht hat und wegen der Aschewolke eines Vulkans nicht zurückfliegen kann, kann für Rückreisetag den Reisepreis mindern. Ein Schadenersatzanspruch für aufgrund des Flugausfalls aufgetretenen Unsicherheiten und Strapazen steht dem Reisenden aber nicht zu. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau eine Kreuzfahrt für den Zeitraum vom 09.04.2010 bis zum 16.04.2010 für 1.455,- Euro gebucht. Bestandteil der Reise war auch ein An- und Abreisepaket. Es beinhaltete Flüge von Berlin nach Palma de Mallorca und zurück.Aufgrund der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull wurde der gesamte Flugverkehr eingestellt, so dass... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 09.04.2009
- 48 C 292/09 -
Fluggesellschaft kann betrunkenem Flugpassagier die Beförderung verweigern
Passagier hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Nichtbeförderung
Offensichtlich alkoholisierten Passagieren dürfen Fluggesellschaften das Einsteigen in das Flugzeug untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor. Dem Passagier steht - soweit er das Verhalten selbst veranlasst hat - auch keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zu.
Im zugrunde liegenden Fall wollten zwei Passagiere von München nach Dubai fliegen. Beim Check-In stellte der Supervisor der Fluggesellschaft bei den Passagieren eine Alkoholfahne feste und stellte den zunächst lediglich vorläufige Bordkarten aus. Die endgültigen Bordkarten sollten die Passagiere erst am Flugsteig bekommen. Dort aber tobten die Reisenden und wollten sich von einem dunkelhäutigen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 12.08.2008
- 41 C 190/08 -
Kreuzfahrtgesellschaft muss auf eingeschränkte Aussicht bei Kabinen hinweisen
Gebuchte Unterkunft muss Katalogbildern in etwa entsprechen
Sofern die im Reisekatalog gezeigten Bilder und die dazugehörigen Angaben zur Kabinenausstattung eines Kreuzfahrtschiffs zum Teil stark von den eigentlichen Gegebenheiten abweichen, muss darauf explizit hingewiesen werden. Sofern alle weiteren Reiseleistungen korrekt erbracht werden, ist eine Reisepreisminderung allerdings nur in geringem Maße möglich. Dies entschied das Amtsgericht Rostock.
Die Kläger hatten eine Reise auf einem Kreuzfahrtschiff gebucht. Die Bilder im Reisekatalog vermittelten den Eindruck von Großzügigkeit und Weite hinsichtlich der Kabinen. Die Bilder zeigten eine großzügige Zimmerverglasung und verglaste Balkonbrüstung mit Blick auf das Meer und in die Ferne. Die zugewiesene Kabine wich von den Bildern jedoch stark ab. Die Balkonbrüstung wurde von einer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
