wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.11.2016
47 C 153/15 -

Nicht durchgehende deutschsprachige Reiseleitung bei Ausflügen auf Kreuzfahrtreise sowie fehlende Buchungsmöglichkeit zweier zusammenhängender Sitzplätze auf Flug rechtfertigen keine Reisepreisminderung

Kein Vorliegen eines Reisemangels, sondern bloßer Unannehmlichkeiten

Ist die Reiseleitung von Ausflügen einer Kreuzfahrtreise nicht durchgehend deutschsprachig und ist eine Buchung zweier zusammenhängender Sitzplätze für einen Flug mit einer Gesamtflugzeit von 2-mal 6 Stunden nicht möglich, liegt eine bloße Unannehmlichkeit und kein Reisemangel vor. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Reisender nach einer Kreuzfahrt im November/Dezember 2015 eine Reisepreisminderung. Er begründete dies zum einen damit, dass während der Ausflüge nicht durchgängig deutschsprachige Reiseleiter zur Verfügung standen. Zum anderen bemängelte der Reisende, dass er trotz Buchung eines Tarifs mit kostenfreier Sitzplatzreservierung keine zusammenhängenden Sitzplätze für sich und seine Reisebegleiterin für den Rückflug von Bangkok über Dubai nach Hamburg reservieren konnte. Da die Reiseveranstalterin eine Minderung des Reisepreises ablehnte, erhob der Reisende Klage.

Kein Anspruch auf Reisepreisminderung

Das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Reisenden. Ihm stehe kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung zu, da die vorgetragenen Beschwerden keine Reisemängel darstellen.

Nicht durchgehende deutschsprachige Reiseleitung der Ausflüge einer Kreuzfahrtreise ist bloße Unannehmlichkeit

Nach Auffassung des Amtsgerichts rechtfertige die nicht durchgängig vorhandene deutschsprachige Reiseleitung während der Ausflüge keinen Minderungsanspruch. Denn dies sei reiserechtlich als bloße Unannehmlichkeit zu werten. Hinzukomme, dass in den allgemeinen Bedingungen der Reiseveranstalterin für Ausflüge ausdrücklich heiße, dass eine deutschsprachige Reiseleitung nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen könne.

Fehlende Buchungsmöglichkeit zweier zusammenhängender Sitzplätze auf Flug begründet kein Reisemangel

Ebenso stelle nach Ansicht des Amtsgerichts die fehlende Buchungsmöglichkeit zweier zusammenhängender Sitzplätze auf dem Rückflug von Bangkok nach Hamburg keinen Reisemangel dar. Angesichts der Gesamtflugzeit von 2-mal 6 Stunden sei dies ebenfalls als bloße Unannehmlichkeit zu werten. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, dass der Reisende einen Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung hatte. Denn daraus resultiere nicht zwingend ein Anspruch auf die Reservierung zweier zusammenhängender Sitzplätze.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2017
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2017, 258/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2017, Seite: 258
RRa 2017, 258

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25115 Dokument-Nr. 25115

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25115

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung