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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Mannheim“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 21.10.2005
- 3 C 172/05 -

Schmerzensgeld für Hautverbrennungen 1. Grades nach Besuch eines Sonnenstudios

Sonnenstudio muss ordnungsgemäß beraten - Warntafeln reichen allein nicht aus

Der Betreiber eines Sonnenstudios muss seine Kunden auch beraten. Tut er dies nicht, und ein Kunde erleidet aufgrund der unterbliebenen oder mangelhaften Beratung Hautverbrennungen, so muss er dem Kunden Schmerzensgeld zahlen. Informationstafeln im Thekenbereich und im Bereich der Bräunungskabinen reichen für eine vollständige Entlastung des Betreibers nicht aus. Sie können aber dazu führen, dass der Verletzte zu 50 % mithaftet. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im entschiedenen Fall besuchte ein Kunde zum ersten Mal ein Sonnenstudio. Darauf machte er das Personal des Studios aufmerksam. Er fragte daher auch ausdrücklich nach, welches Gerät geeignet sei und wie lange er darin verbleiben könne. Eine Angestellte empfahl ihm dann ein Gerät und wählte die Bräunungszeit für ihn aus. Nach dem Sonnengang hatte der Mann Verbrennungen ersten Grades. Noch vier Wochen lang hatte er extreme Schmerzen und massivste Schlafstörungen. Er klagte vor Gericht auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- EUR.Das Amtsgericht Mannheim verurteilte den Betreiber des Studios zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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