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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Mannheim“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 22.05.2015
- 3 C 308/14 -

Grob fahrlässiges Verhalten durch Nutzung von Sommerreifen setzt winterliche Straßenverhältnisse voraus

Vereinzelte Glättebildungen stellen keine winterlichen Straßenverhältnisse dar

Die Nutzung von Sommerreifen ist als grob fahrlässig zu werten, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Solche liegen nicht vor, wenn sich lediglich an Brücken oder anderen kältegefährdenden Stellen Glätte bildet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 kam es in den frühen Morgenstunden auf einer Brücke zu einem Verkehrsunfall, weil ein Pkw-Fahrer aufgrund von Glätte auf der Brücke die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstieß. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkw-Fahrers regulierte zwar den Schaden, machte aber im Jahr 2014 klageweise einen Rückzahlungsanspruch geltend. Nach Meinung der Versicherung habe der Pkw-Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht, da er lediglich mit Sommerreifen fuhr.Das Amtsgericht Mannheim entschied gegen die Versicherung. Ihr stehe... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Mannheim, Beschluss vom 29.11.2016
- 21 OWi 509 Js 35740/15 -

Unverwertbarkeit von Geschwindig­keits­messungen durch Lasergerät "Poliscan Speed" der Firma Vitronic

Überschreitung zulässiger Messfehlergrenzen

Geschwindig­keits­messungen durch das Lasergerät "Poliscan Speed" sind unverwertbar, da die zulässigen Messfehlergrenzen überschritten werden. Das Gerät misst anders als in der Bauartzulassung beschrieben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Autofahrerin im August 2015 eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn vorgeworfen. Sie sollte daher eine Geldbuße von 80 Euro zahlen. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einem Lasergerät der Firma Vitronic "Poliscan Speed" PS 629690 - 231291 239. Gegen den Bußgeldbescheid legte die Autofahrerin Einspruch ein.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 01.02.1957
- 8 Ds 96/56 -

Dichtes Auffahren auf einen PKW auf der Autobahn mit mehrmaliger Betätigung der Hupe und des Lichtzeichens begründet Strafbarkeit wegen Nötigung

Anwendung von Gewalt durch Auffahrenden

Wer auf der Autobahn mit seinem Fahrzeug dicht auf ein vorausfahrenden PKW auffährt und zudem mehrmals die Hupe und das Lichtzeichen betätigt, wendet Gewalt an und macht sich daher wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 1956 befuhr ein Mercedesfahrer mit einer Geschwindigkeit von etwa 140 bis 150 km/h die Überholspur einer Autobahn. Vor ihm fuhr mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h ein Ford. Als der Mercedesfahrer auf den Ford aufschloss, passte er sich seiner Geschwindigkeit an und fuhr eine Weile hinter ihm her. Da dem Mercedesfahrer es aber... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 03.04.1997
- 9 C 4082/96 -

Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Katze

Trauer um totes Tier gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Schläfert der Tierarzt versehentlich die falsche Katze ein, so haftet er nicht auf Schmerzensgeld. Denn die Trauer um den Tod eines Tieres gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall sollte ein Tierarzt den unheilbar erkrankten Kater "Beppo" einschläfern. Aufgrund eines Versehens des Tierarztes verabreichte er jedoch dem gesunden Kater "Karlchen" das tödliche Betäubungsmittel. Die Katzenhalterin erkrankte daraufhin psychisch mit der Folge von Alpträumen und Schlafstörungen sowie einer Dysregulierung des Herz-Kreislaufsystems. Die Erkrankungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 03.09.1982
- 8 C 195/82 -

Mieter kann Teppichboden des Vormieters nutzen und muss ihn nicht entfernen

Streit um verklebten Teppichboden des Vormieters

Belässt der Vormieter einen verklebten Teppich in der Wohnung, so kann der Nachmieter den Teppich nutzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mannheims hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter nach seinem Auszug einen von ihm verlegten Teppich in der Wohnung belassen. Der Teppich war mit dem Boden durch Teppichkleber verbunden. Der Vermieter vermietete die Wohnung in diesem Zustand an einen neuen Mieter. Nach dem Einzug des Mieters verlangte der Vermieter, dass der Mieter den Teppichboden des Vormieters entferne.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 29.07.2011
- 10 C 120/11 -

Schneefanggitter in Regionen mit Schneearmut nicht erforderlich

Mannheimer Hauseigentümer muss keine Schneefanggitter anbringen

Das Amtsgericht in Mannheim hat die Klage auf Schadensersatz gegen einen Vermieter wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen gegen Dachlawinen abgewiesen. Die Klägerin wollte einen Schaden an ihrem Auto geltend machen und verwies dabei auf die Verantwortung des Vermieters für die Anbringung von Schneefanggittern. Das Gericht stellte keine zwingende Notwendigkeit für derartige Maßnahmen in der Region Mannheim fest und verwies zusätzlich auf die Mitverantwortung der Klägerin, die von den Witterungsverhältnissen ausgehende Gefahr erkennen zu müssen.

Im zugrunde liegenden Fall forderte eine Mieterin von ihrem Vermieter Schadensersatz für Schäden an ihrem Auto, die durch eine Dachlawine aufgrund fehlender Sicherungen verursacht wurden. Die Klägerin verwies in ihrer Begründung darauf, den Wagen ordnungsgemäß geparkt zu haben. Außerdem habe das Dach eine Neigung von mehr als 45 Grad und die Wetterlage vor Silvester hätte es erfordert,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 21.10.2005
- 3 C 172/05 -

Schmerzensgeld für Hautverbrennungen 1. Grades nach Besuch eines Sonnenstudios

Sonnenstudio muss ordnungsgemäß beraten - Warntafeln reichen allein nicht aus

Der Betreiber eines Sonnenstudios muss seine Kunden auch beraten. Tut er dies nicht, und ein Kunde erleidet aufgrund der unterbliebenen oder mangelhaften Beratung Hautverbrennungen, so muss er dem Kunden Schmerzensgeld zahlen. Informationstafeln im Thekenbereich und im Bereich der Bräunungskabinen reichen für eine vollständige Entlastung des Betreibers nicht aus. Sie können aber dazu führen, dass der Verletzte zu 50 % mithaftet. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im entschiedenen Fall besuchte ein Kunde zum ersten Mal ein Sonnenstudio. Darauf machte er das Personal des Studios aufmerksam. Er fragte daher auch ausdrücklich nach, welches Gerät geeignet sei und wie lange er darin verbleiben könne. Eine Angestellte empfahl ihm dann ein Gerät und wählte die Bräunungszeit für ihn aus. Nach dem Sonnengang hatte der Mann Verbrennungen ersten Grades.... Lesen Sie mehr




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