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Montag, 21. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.1990
- 13b C 96/90 -

Gesundheitliche Einschränkungen rechtfertigen fristlose Kündigung des Fitness-Vertrages

Fitnessstudio-Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden

Ein Fitness-Vertrag kann immer dann gekündigt werden, wenn begründete gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Kann der Kunde das Angebot eines Fitness-Studios aus medizinischen Gründen nicht länger nutzen, so ist ihm die weitere Zahlung des Beitrags nicht zuzumuten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Fitness-Studio auf Zahlung ausstehender Mitgliedsbeiträge, nachdem es die fristlose Kündigung einer Kundin nicht akzeptiert hatte. Der zugrunde liegende Vertrag enthielt eine Verlängerungsklausel, nach der die Mitgliedschaft im Falle der nicht rechtzeitigen Kündigung um zwölf Monate verlängert werden sollte. Die Frau reichte ihre Kündigung am 20. Dezember mit Wirkung zum Ende des selben Monats ein und begründete sie mit dem Vorliegen gesundheitlicher Einschränkungen, die sie jedoch nicht näher ausführte. Das Fitness-Studio erklärte, die Kündigung sei nicht wirksam, da der vorgetragene Grund für eine Überprüfung nicht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.1995
- 40a C 1309/94 -

Korpulenter Mieter: Vermieter darf Zustimmung zum mieterseitigen Einbau einer Dusche von der Stellung einer Sicherheit abhängig machen

Übergewichtiger Mieter kann nicht in vorhandene Badewanne steigen / Einbau einer Dusche durch den Mieter

Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht, die Wohnung als Mittelpunkt der privaten Existenz und deren Gebrauch zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse zu nutzen. Auch nachträgliche bauliche Veränderungen können damit gerechtfertigt werden. Dem entgegen stehen jedoch stets die Rechte des Vermieters, sein Eigentum möglichst unbeschadet zu belassen, so dass eine Abwägung beider Interessen vorzunehmen ist. Im vorliegenden Fall lehnte die Mieterin die Zahlung einer Kaution, die das Risiko des Vermieters im Falle eines Bauschadens gemindert hätte, ab und konnte damit einen Anspruch auf Installation einer Dusche nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Hamburg hatte in dieser Sache entschieden.

Im vorliegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung die Genehmigung zur Installation einer separaten Dusche, da sie aufgrund ihrer körperlichen Korpulenz und Kreislaufbeschwerden Schwierigkeiten hatte, in die Badewanne zu steigen. Der Vermieter lehnte es jedoch ab, eine Zustimmung zur festen Installation einer Dusche zu erteilen und bot alternativ die Genehmigung zum Aufstellen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.1987
- 49 C 836/86 -

Störgeräusche durch die Heizung rechtfertigen eine Mietminderung um 10 Prozent

Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch wird erheblich gemindert

Ist der Gebrauch einer Wohnung eingeschränkt, so kann eine Minderung der Miete geltend gemacht werden. Störgeräusche durch eine Heizungsanlage können dabei, wie im vorliegenden Fall, eine Mietminderung um 10 Prozent begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Mieter Recht auf Mietminderung aufgrund von Geräuschbelästigungen hatte, die von der Heizung in seiner Wohnung ausgingen. Der Mann minderte die Miete in Höhe von 353,64 DM monatlich um 35 DM und forderte zusätzlich die Aufrechnung von Kosten, die ihm nach eigener Aussage durch eine eigenständig veranlasste Schallisolierung in... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.1998
- 4 C 411/97 -

Meniskusschaden rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrages

Keine erhebliche Erkrankung für die Annahme eines wichtigen Kündigungsgrundes

Ein Fitnessvertrag kann sich automatisch verlängern, sobald eine Kündigung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist vorgenommen wird. Eine fristlose Kündigung vor Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit ist dann nur unter Angabe besonderer Gründe möglich. Hierzu können gesundheitliche Einschränkungen zählen, die eine Betätigung im Fitnessstudio ausschließen. Das gesundheitliche Leiden darf jedoch nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein und muss dem Kunden die Nutzung des Fitnessangebots unmöglich machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im vorliegenden Fall verlangte ein Fitnessstudio von einer Kundin die Zahlung ausstehender Mitgliedsbeiträge, nachdem es die vorzeitige Kündigung des Mitgliedsvertrages nicht akzeptiert hatte. Laut Vertrag hätte die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Mitgliedschaft vorgenommen werden müssen, da sich andernfalls die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängern würde.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.1998
- 20 b C 367/97 -

Keine Kündigung eines Fitnessvertrages bei bekannter Krankheit

Verschlimmerung schon vor Vertragsabschluss bestehender Rückenbeschwerden fällt in den Risikobereich des Kunden

Ein Kunde, der bei Abschluss eines Fitnessvertrages bereits eine Krankheit hat, die sich später verschlimmert, kann nicht wegen dieser Krankheit außerordentlich den Fitnessvertrag kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann am 8. September 1995 einen Trainingsvertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Der Vertrag sah eine 12-monatige Erstlaufzeit und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor. Für monatlich 99,- DM konnte er Fitness betreiben und die Sauna benutzen. Am 27. November 1995 kündigte er diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung. Er berief sich darauf, dass... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.03.1995
- 9 C 2334/94 -

Luxushotel gebucht: Rülpsende und ungepflegte Mitreisende können nicht als Reisemangel geltend gemacht werden

Badekleidung am Esstisch und Körpergeruch von Mitreisenden begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz

Wer sich in seinem Urlaub durch die ungepflegte Erscheinung von Mitmenschen beeinträchtigt fühlt, kann daraus keinen Reisemangel ableiten. Außerdem ist bei Sonderangeboten zu berücksichtigen, dass reguläre Katalogleistungen nicht automatisch Bestandteil der preisreduzierten Leistung werden. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde für sich und seine Familie eine Pauschalreise in ein Luxushotel in Tunesien gebucht. Die Buchung fand in einem Reisebüro unter der Vorlage eines Kataloges statt, wurde jedoch als ein Sonderangebot abgerechnet. Der Reiseveranstalter klassifizierte das Hotel mit fünf Flugzeugen, womit es in die Luxusklasse fiel. Außerdem sollte das Hotel laut Katalog... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 18.03.2003
- 48 C 636/02 -

Insolvenzverfahren verschwiegen: Bei falscher Selbstauskunft des Mieters kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Wenn ein Mieter in der Selbstauskunft falsche Angaben macht und ein gegen ihn laufendes Insolvenzverfahren verschweigt, kann der Vermieter den später geschlossenen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Im vorliegenden Fall forderte ein Vermieter von einem Mieter die Herausgabe der Wohnung, nachdem ihm bekannt wurde, dass dieser ihm Auskünfte bezüglich eines laufenden Insolvenzverfahrens vorenthalten hatte. Der Beklagte hatte zuvor zusammen mit dem zu unterzeichnenden Mietvertrag ein Formular zur Selbstauskunft erhalten und es ausgefüllt. Darin wurde unter der Überschrift "Versicherung"... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 22.03.1973
- 46 C 191/72 -

25 % Mietminderung bei Heizungsausfall bzw. Nicht-Betrieb der Heizung im Oktober

Nichtbeheizung schränkt die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ein

Wenn im Oktober über einen längeren Zeitraum (hier: 2/3 des Monats) die Heizung nicht in Betrieb ist, kann eine Mietminderung von 25 % angemessen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter aus Hamburg die Miete gemindert, weil die Heizung über einen längeren Zeitraum nicht in Betrieb war. Laut Auskunft des Deutschen Wetterdienstes herrschte im Oktober 1971 in der Hansestadt Hamburg eine durchschnittliche Temperatur von 9,5 Grad Celsius. Die Heizungsanlage war aber nur vom 18. bis zum 28. Oktober in Betrieb. Der Mieter behielt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.02.1996
- 9 C 2577/95 -

Kleiderordnung: Hotelgast in kurzen Hosen darf Zutritt zum Abendessen im Restaurant verwehrt werden

Gepflegte Kleidung zu den abendlichen Mahlzeiten

In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel darf einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall machte ein Reisender Urlaub in Griechenland. Er hatte ein Komforthotel gebucht, bei dem es sich laut Prospektbeschreibung ein gepflegtes Hotel handelte. Die Hotelordnung sah vor, dass die männlichen Gäste das Abendessen im Speisesaal in langen Hosen einnehmen sollten. Kurze Hosen waren zu den abendlichen Mahlzeiten untersagt.Der Urlauber... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.1972
- 40 C 229/72 -

Kein Holzkohlen-Gartengrill auf dem Balkon zulässig

Mitbewohner werden unvermeidbar durch Rauch und Dunst belästigt

Das Amtsgericht Hamburg hatte sich 1972 mit der Frage des Grillens auf dem Balkon zu beschäftigen.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob der Mieter eines Mietshauses auf seinem Balkon mit einem Gartengrill grillen dürfe. Das Amtsgericht Hamburg verneinte dies, soweit es sich um einen Holzkohlengrill handle. Das Betreiben eines solchen Grills gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung (§ 535 BGB).Es stellte fest, dass durch den Betrieb... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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