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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.05.2021
- 49 C 569/20 -
Bei Wohnsitz im Ausland bedarf Eigenbedarfskündigung nähere Erläuterung zum Rückkehrwillen, zum Rückkehrgrund und zur geplanten Nutzung der Wohnung
Ohne Erläuterung ist Eigenbedarfskündigung unwirksam
Hat die Wohnungseigentümerin ihren Wohnsitz im Ausland, muss sie für eine Eigenbedarfskündigung erläutern, ob sie überhaupt zurückkehren will, warum sie zurückkehren will und welche Art der Nutzung der Wohnung geplant ist. Anderenfalls ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer etwa 78 qm großen 2-Zimmer-Wohnung in Hamburg erhielten im Dezember 2019 von der Eigentümerin der Wohnung eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die
Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung wegen fehlender Begründung
Der von der Klägerin angeführte zukünftige Nutzungswille sei nach Auffassung des Amtsgerichts ohne weitere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2021
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Eigenbedarfskündigung setzt Nachweis von ernsthaftem Überlassungs- und Nutzungswillen voraus
(Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2018
[Aktenzeichen: 433 C 16581/17]) - Unwirksame Eigenbedarfskündigung wegen fehlenden Visums des Vermieters zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
(Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2019
[Aktenzeichen: 65 S 227/18])
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Dokument-Nr. 30393
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