die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Altona“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000
- 318 c C 128/00 -
Last-Minute: Reisepreisminderung bei vorgezogener Rückflugzeit
Wird der Rückflug um eineinhalb Tage nach vorne verlagert, ist eine entsprechende Reisepreisminderung angemessen
Findet der Rückflug statt um 08.45 Uhr bereits um 03.15 Uhr des Vortages statt, gibt es das anderthalbfache des Tagespreises zurück. Hingegen stellt eine verzögerte Ankunft von vier bis fünf Stunden keinen Reisemangel dar, sondern eine bloße Unannehmlichkeit. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona.
Anlass zur Klage war eine Last-Minute-Pauschalreise nach Ägypten. Erst bei Reiseantritt am Flughafen erhielt die Urlauberin ihre Reisebestätigung. Diese wies entgegen der Reiseanmeldung den Zeitpunkt des Rückflugs statt 8.45 Uhr mit 3.15 Uhr des Vortags aus. Der Rückflug verschob sich also um mehr als einen Tag.Für das Amtsgericht ist dies ein klarer Reisemangel. Denn unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin und ihre Mitreisenden bei einer Abflugzeit um 3.15 Uhr bereits hinlängliche Zeit früher zum Einchecken am Flughafen sein mussten und auch noch der Transfer vom Hotel zum Flughafen hinzuzurechnen war, war davon... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 30.08.2006
- 318A C 146/06 -
Räum- und Streupflicht: Vermieter kann 80-jährige Mieterin nicht mehr zum Winterdienst verpflichten
Aus Gesundheitsgründen kein Winterdienst mehr möglich
Gebrechliche Senioren müssen im Winter nicht zu Schneeschieber und Besen greifen, wenn sie laut Mietvertrag hierzu eigentlich verpflichtet wären. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war eine 80 Jahre alte Seniorin laut einer Klausel in ihrem Mietvertrag zur Wegereinigung und Streuung im Winter verpflichtet. Wegen ihres Alters konnte sie dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen. Dies belegte sie durch ein ärztliches Attest. Der Vermieter verlangte daraufhin von der Dame die Übernahme der Kosten für einen Räumdienst – insgesamt 290,- EUR.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 21.06.2000
- 318c C 36/00 -
Wenn das Flugzeug auf einem anderen Flughafen landet
Sofern die Dauer für den Bustransfer außer Verhältnis zum Flug steht, liegt ein erheblicher Mangel vor
Wenn das Flugzeug beim Rückflug auf einem mehrere hundert Kilometer entfernten Flugplatz landen soll, kann der Urlauber auf Kosten des Veranstalters einen separaten Flug buchen und sich einen Mietwagen für die Reststrecke nehmen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
Im Fall hatte ein Urlauber eine Flugreise in die Türkei gebucht. Für die Rückreise war eigentliche ein Direktflug von Antalya nach Hamburg geplant. Der Reiseveranstalter änderte jedoch die geplante Rückreise. Der Urlauber sollte nun mit dem Bus von Alanya nach Antalya reisen, von dort mit einem anderen Bus nach Dalaman, von Dalaman mit dem Flugzeug nach Frankfurt und von dort mit dem Bus nach Hamburg.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
