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Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 05.07.2019
- 318c C 1/19 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Unterlassen des Transports eines Fahrrads durch Treppenhaus
Unterstellen von Fahrrädern in der Wohnung und damit verbundener Fahrradtransport durch Treppenhaus üblich
Ein Vermieter kann nicht gemäß § 541 BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Wohnungsmieter in Hamburg von seiner Vermieterin auf
Kein Anspruch auf Unterlassung des Fahrradtransports durch Treppenhaus
Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe nicht nach § 541 BGB ein Anspruch auf
Üblichkeit des Unterstellens von Fahrrädern in Mietwohnung
Zunächst ergebe sich aus dem Mietvertrag kein Verbot des Transports von Fahrrädern durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2020
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Altona, ra-online (zt/GE 2020, 122/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 122 GE 2020, 122
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Dokument-Nr. 28483
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