die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bergisch Gladbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 18.05.1982
- 26 C 14/82 -
Nachbar muss Schreie eines Kleinkindes hinnehmen
Schreie eines Kleinkindes können Eltern nicht als "Lärm" vorgeworfen werden
Der "Lärm" eines Säuglings ist von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter Mietern gekündigt. Eine ganze Reihe von Kündigungsgründen zählte er vor Gericht auf. Unter anderem ginge von der Wohnung ruhestörender Lärm aus: Poltern, Toben und Türeknallen.Das Gericht folgte den Ausführungen des Vermieters nicht. Es hatte Zweifel, dass der Lärm ein derartiges Ausmaß erreichte habe, dass er das zumutbare Maß überschritten habe. In Bezug auf die vom Vermieter vorgetragenen Geräuschbelästigungen durch das Kleinkind führte das Gericht aus, dass diese den Mietern nicht vorgeworfen werden könnte. Der "Lärm" eines Säuglings ist von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.07.2011
- 60 C 182/11 -
Gewerbeauskunft-Zentrale gewinnt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach
Richter hält arglistige Täuschung für nicht erwiesen
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat am 28.07.2011 in einem vereinfachten Verfahren (Zivilverfahren ohne mündliche Verhandlung) der Zahlungsklage der GWE GmbH, die das Portal www.gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, stattgegeben. Der beklagte Kunde muss den Jahresbeitrag von 569,06 Euro bezahlen. Das Gericht konnte auf Seiten der Gewerbeauskunft-Zentrale keinen Täuschungsvorsatz erkennen. Die irreführende Darstellung in dem verwendeten Vertragsformular könne auch auf einem bloß ungeschickten Vorgehen bei der Formulierung beruhen.
Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit des zwischen der Gewerbeauskunft-Zentrale und dem von ihr angeschriebenen Unternehmer geschlossenen Vertrags. Der Unternehmer hatte das an ihn versandte Eintragungsformular unterschrieben und zurückgesendet. Er sah sich im Nachhinein arglistig über die Kostenpflicht und die Vertragslaufzeit bei Abschluss des Vertrags getäuscht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 06.08.1993
- 61 C 291/93 -
Mieter darf keinen Schrank im Treppenhaus aufstellen
Flur vor der Wohnung darf nur im Rahmen des üblichen Gemeingebrauchs genutzt werden
Grundsätzlich ist ein Mieter nicht befugt, im Treppenhaus einen Schrank aufzustellen. Nimmt der Vermieter dies aber lange Zeit widerspruchslos hin, so kann er später nicht die Beseitigung des Schrankes verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter vor ihrer Wohnung Schränke abgestellt. Diese standen seit dem Einzug im Jahr 1980 dort. 1993 verlangte der Vermieter die Entfernung der Schränke.Das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschied, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung der im Flur abgestellten Schränken habe.Es sei zwar davon auszugehen,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
