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Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 14.12.1977
16 C 696/76 -

Ungehinderter Zugang zum Haus durch ein Fenster berechtigt zur Mietminderung

Minderung von 10 % angemessen

Ist der Zugang zu einem Haus durch ein Fenster ungehindert möglich, berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergisch Gladbach hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da durch ein Fenster ungehindert in das Haus eingedrungen werden konnte. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete aufgrund des Zustands des Fensters mindern können. Das Gericht hielt eine Minderungsquote von 10 % für angemessen. Der Minderungswert sei dabei nicht vom angeblich wahren Mietwert, sondern von der vereinbarten Miete zu errechnen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2012
Quelle: Amtsgericht Bergisch Gladbach, ra-online (zt/WuM 1980, 17/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fenster | Haus | Mangel | Mängel | Defekt | Mietminderung | Miete mindern | Zugang
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1980, Seite: 17
WuM 1980, 17

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14857 Dokument-Nr. 14857

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