die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bad Segeberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 29.09.1976
- 12 C 35/76 -
Mieter darf bei unzureichender Beheizung der Wohnung die Miete um 20 % mindern
Zwischen 7.00 und 22.00 Uhr muss eine Mindestraumtemperatur von 20 Grad erreichbar sein
Ein Vermieter muss dafür sorgen, dass ein Mieter von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr seine Wohnung mit einer Mindesttemperatur von 20 Grad beheizen kann. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fror ein Mieter in den Monaten Dezember 1975, Januar 1976 und Februar 1976 in seiner Wohnung. Nach 19.00 Uhr abends wurde seine Wohnung nicht ausreichend warm. Der Vermieter gab dem Mieter einen elektrischen Radiator ohne aber bereit zu sein, dafür die Stromkosten zu übernehmen. Für das Schlafzimmer kaufte sich der Mieter einen weiteren Radiator auf eigene Kosten für 143,50 DM.Das Amtsgericht Bad Segeberg sprach dem Mieter einen Mietminderungsanspruch von 20 % zu. Es führte aus, dass es unerheblich sei, ob die unzureichenden Temperaturen auf einer unsachgemäßen Bedienung der Heizung oder einer nicht ausreichenden Heizungsanlage beruhen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
