wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 09.01.2013
17 C 196/12 -

Vorbeifahren an einem Verkehrshindernis erfordert rechtzeitiges Blinken

Verstoß dagegen begründet alleinige Schuld an einem Verkehrsunfall

Will ein Autofahrer an einem Verkehrshindernis vorbeifahren, so hat er das Ausscheren mit dem PKW rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Tut er dies nicht und kommt es daher zu einem Verkehrsunfall, trägt der Ausscherende die Schuld an der Unfallursache. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im April 2012 zu einem Verkehrsunfall als ein Autofahrer an einem am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug vorbeifahren wollte. Nach eigenen Angaben habe der Autofahrer seinen PKW hinter dem parkenden Fahrzeug angehalten, um auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten. Nachdem er sich vergewissert habe, dass von vorn keine Fahrzeuge kommen, habe er den Blinker betätigt und zum Überholen angesetzt. Dabei sei ihm ein von hinten kommender PKW aufgefahren. Der Autofahrer klagte nunmehr auf Schadenersatz.

Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht

Das Amtsgericht Bad Segeberg entschied gegen den Autofahrer. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß §§ 7, 18 StVG oder § 823 BGB zugestanden. Denn es sei davon auszugehen, dass er selbst den Unfall schuldhaft verursacht habe.

Verstoß im Rahmen eines Vorbeifahrens an einem Hindernis lag vor

Will ein Autofahrer an einem Hindernis vorbeifahren, so das Amtsgericht weiter, müsse er gemäß § 6 StVO auf den nachfolgenden Verkehr achten und das Ausscheren ankündigen. Dies setze das rechtzeitige und deutliche ankündigen des Ausscherens voraus (§ 5 Abs. 4a StVO). Kommt es im Zusammenhang mit einem Ausscheren zu einem Verkehrsunfall, spreche zu Lasten des Ausscherenden ein Anscheinsbeweis dafür, dass er diesen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Anscheinsbeweis sprach für Verschulden des Autofahrers

Aufgrund der eigenen Angaben des Autofahrers, wonach er geblinkt habe und sogleich ausgeschert sei, stand für das Amtsgericht fest, dass er nicht "rechtzeitig" gehandelt habe. Zudem verneinte das Gericht ein Verstoß gegen § 10 StVO. Denn ein Anfahren im Sinne dieser Vorschrift liege im Rahmen eines verkehrsbedingten Halts und anschließender Weiterfahrt nicht vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2013
Quelle: Amtsgericht Bad-Segeberg, ra-online (vt/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 977
NJW-RR 2013, 977

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16734 Dokument-Nr. 16734

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16734

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung